Sachverstand
Mediation
Siebert
Video Sachverstand
Untersuchung historischer Gebäude
Prüfung auf Schäden, insbesondere im Bezug auf holzzerstörende Insekten und Pilze; Bohrwiderstandsmessungen, Holzfeuchtemessungen, Thermographie, Dokumentationen.
Beratung beim Erwerb von Bestandsimmobilien
Einschätzung der Bausubstanz im Gesamten sowie im Detail; Überblick über die zu erwartenden Kosten einer Sanierung.
Gutachten als Sachverständiger
Erstellen von Gutachten als „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Zimmererhandwerk“; für Privatgutachten im Bereich des Holzbau, sowie des Holzschutzes; von Gutachten bei Uneinigkeit über die Ausführung von Handwerksleistungen, bis zu Gutachten bei Auseinandersetzungen im technischen Bereich sowie Gerichtsgutachten.
Begleitung bei der Sanierung von Gebäuden
Erstellen von Sanierungskonzepten, Baubegleitung bei der Durchführung; Organisation von Gewerken des Handwerker- und Planernetzwerk.
Mediation
Begleitung durch Mediation zwischen Parteien, im Versuch ein gegenseitiges Einvernehmen bzw. Lösung zu einem Problem zu finden.
Untersuchung historischer Gebäude
Prüfung auf Schäden, insbesondere im Bezug auf holzzerstörende Insekten und Pilze;
Bohrwiderstandsmessungen, Holzfeuchtemessungen, Thermographie, Dokumentationen
Beratung beim Erwerb von Bestandsimmobilien
Einschätzung der Bausubstanz im Gesamten sowie im Detail; Überblick über die zu erwartenden Kosten einer Sanierung.
Gutachten als Sachverständiger
Erstellen von Gutachten als „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Zimmererhandwerk“; für Privatgutachten im Bereich des Holzbau, sowie des Holzschutzes; von Gutachten bei Uneinigkeit über die Ausführung von Handwerksleistungen, bis zu Gutachten bei Auseinandersetzungen im technischen Bereich sowie Gerichtsgutachten.
Mediation
Begleitung durch Mediation zwischen Parteien, im Versuch ein gegenseitiges Einvernehmen bzw. Lösung zu einem Problem zu finden.
Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur außergerichtlichen Vermeidung oder Regulierung von Konflikten. In diesem Verfahren sollen die Konfliktbeteiligten unter Hinzuziehung eines neutralen und allparteilichen Dritten – des Mediators – versuchen, selbstbestimmte und von allen Beteiligten akzeptierten Problemlösungen zu erarbeiten.
Im Gegensatz zum gerichtlichen Verfahren liegt das Ergebnis dieses Verfahrens allein in den Händen der beteiligten Parteien. Kein Richter entscheidet, sondern allein die Beteiligten!
Ziel der Mediation ist es, Lösungen zum allseitigen Nutzen zu erarbeiten, die von allen Beteiligten getragen werden und dadurch zu einer zukunftsorientierten und damit langfristigen „Befriedigung“ des Konflikts führen.
Dieses Ziel wird dadurch erreicht, dass die Konfliktparteien im Verlauf des Verfahrens unter Anleitung des Mediators (wieder) miteinander kommunizieren, selbstständig und eigenverantwortlich mit ihrem (möglicherweise schon lange andauernden) Konflikt umgehen, um letztlich nach kreativen Lösungsmöglichkeiten zu forschen und diese umzusetzen.
Mediation wird heute bereits in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen angewendet. Der Gesetzgeber ist zunehmend bemüht, in den entsprechenden Gesetzen für die Durchführung von Mediationsverfahren zu schaffen.
Kooperation statt Konfrontation:
Mediation bemüht sich um eine friedliche und produktive Form des Umgangs.
Mediation eröffnet einen interessengerechten und zukunftsweisenden Ausgleich von Konflikten. Das Recht kennt dagegen nur schematische Antworten; in der Mediation finden die Konfliktbeteiligten dagegen eine individuelle Lösung für ihr spezielles Problem.
Vorbereitungsphase.
Initiative einer Streitpartei – Einschaltung eines Mediators – Kontaktaufnahme zu der(n) anderen Streitpartei(en) – gemeinsame Erörterung von Sinn und Zweck der Mediation im vorliegenden Fall – Entwicklung und Formulierung einer Verhandlungsordnung, an deren Regeln die Parteien gebunden sind.
Durchführungsphase.
Offenlegung und Sammlung der dem Konflikt zugrunde liegenden Fakten/kreative Ideensuche/Entwicklung von Lösungsoptionen.
Aus den gegenseitigen Konflikten, wird der gemeinsame Konflikt.
Entscheidung und Umsetzungsphase
Gemeinsame Entscheidung/Abschluss einer Mediationsvereinbarung/Klärung der Umsetzung.
Arbeits- und Wirtschaftsmediation
bei Konflikten innerhalb von Unternehmen (Betriebsführung, Mobbing etc.)
bei Konflikten zwischen Unternehmen
bei Konflikten zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern
Begleitung bei der Sanierung von Gebäuden
Erstellen von Sanierungskonzepten, Baubegleitung bei der Durchführung;
Organisation von Gewerken des Handwerker- und Planernetzwerk.
Gerd Siebert
„Mein Herz schlägt für die Geschichte das jedes historische Gebäude zu erzählen weiß!“
VITA
Gerd Siebert – Sachverstand & Mediation
Bei den Pferdeställen 10
72072 Tübingen
TELEFON: 07071 / 36 166
gs@holzwerksiebert.de
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